Um die Bürger in der Corona-Krise zu schützen, werden auch Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11), d.h. wir dürfen nicht mehr überall hingehen, die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), d.h. Wohnungen von infizierten Personen dürfen vom Amtsarzt ungefragt betreten werden oder das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12), d.h. im Frühjahr 2020 mussten viele Geschäfte und alle Gaststätten schließen, sodass die Beschäftigten ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten.
Seit das Grundgesetz in Kraft ist, hat es in Deutschland noch nie solche massiven Einschränkungen der Grundrechte gegeben.

Via Zoom wurde darüber diskutiert, was Grundrechte überhaupt bedeuten und ob die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.

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